AGBs Brittas Ferienwohungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Nach Eingang Ihrer Anmeldung gilt der Mietvertrag zwischen Ihnen und uns als verbindlich geschlossen. Mit der Bestätigung haben Sie umfangreiche Informationen, wie Anreise und Ansprechpartner erhalten. Alle Angaben über die Apartments sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.

Die Ferienwohnung steht Ihnen mit den von uns beschriebenen Leistungen zur Verfügung. Dazu gehört auch, dass Sie die Ferienwohnung im gereinigten Zustand übernehmen. Am Abreisetag übergeben Sie bitte die Ferienwohnung besenrein. Das Geschirr bitten wir Sie abgewaschen einzusortieren.

 

Zahlungsbedingungen

Die Vermietung von Brittas Ferienwohnungen läuft auf rein privater Basis und nicht gewerblich. 
Steuer-Nr. 62 785 150 128 - Deshalb können wir  auf Rechnungsbeträgen keine Umsatzsteuer ausweisen. 
Wir bitten dies bei Ihrer Buchung zu berücksichtigen. 

Eine Anzahlung von 20 % ist vor Reiseantritt fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu begleichen. Ohne rechtzeitig erfolgte Anzahlung kann eine Reservierung nicht garantiert werden.Die Restzahlung kann 14 Tage vor Anreise per Überweisung oder direkt vor Ort am Anreisetag erfolgen. 

In Freiburg wird seit dem 1. Januar 2014 eine Bediensteter für Privatreisende erhoben. Diese Bediensteuer beträgt 5% des Netto-Übernachtungspreises. Geschäftsreisende sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.

Möchten Sie Ihre verbindliche Buchung dennoch stornieren, können Stornokosten anfallen, falls es uns im zeitlichen Rahmen nicht gelingen sollte, die Wohnung neu zu vermieten. In diesem Fall errechnet sich die Ausfallgebühr wie folgt:

20 % des Mietpreises ab 31 Tage vor Mietbeginn 
35 % des Mietpreises ab 21 Tage vor Mietbeginn
50 % des Mietpreises ab 14 Tage vor Mietbeginn
70 % des Mietpreises ab 7 Tage vor Mietbeginn
100 % des Mietpreises ab 1 Tag vor Mietbeginn

Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Weitere Bestimmungen
Die Ferienwohnung wird mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl bewohnt. Eine Ausnahme machen wir nur nach vorheriger Absprache. Wird die Regelung nicht eingehalten, wird ein erhöhter Mietpreis von 35 € pro Person und Übernachtung für die überzähligen Bewohner in Rechnung gestellt.

All unsere Ferienwohnungen sind Nichtraucher-Wohnungen. Wir bitten Sie dringend auch im Interesse von Kindern und Allergikern auf diese Regelung Rücksicht zu nehmen. Sollte trotzdem in der Wohnung geraucht werden, können zusätzliche Reinungskosten von 200 € entstehen, die in Rechnung gestellt werden müssen.

Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart stehen die Wohnungen ab 15 Uhr am Anreisetag zur Verfügung, Checkout ist bis 11 Uhr am Abreisetag.
Haftung
Für Schäden in der Wohnung bzw. an der Einrichtung, die Sie oder Mitbewohner verursachen, sind Sie haftbar. Sollten Sie Schäden entdecken bzw. selbst verursacht haben, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Für eventuelle Folgeschäden können Sie haftbar gemacht werden.

Sollten wir aus wichtigem Grund, insbesondere bei Beschädigung oder Reparaturen vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten müssen, erhalten Sie die geleisteten Zahlungen entprechend zurück. Wir werden uns in einem derartigen Fall umgehend bemühen, Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln. Darüber hinaus haben Sie keine Ansprüche gegen uns.

Kaution
Für Langzeitmieter (ab 4 Wochen) veranschlagen wir eine Kaution von 500 Euro. Diese wird nach dem Auszug und Überprüfung der Wohnung - spätestens aber eine Woche nach Auszug zurückgegeben. Sollten sich Beschädigungen oder Defekte während Ihres Aufenthaltes ergeben haben, behalten wir uns vor, den Ersatz oder Austausch derer von der Kaution einzubehalten. 
Nutzungsvereinbarungen Internet per Gast WLAN Zugang
Wir treffen folgende Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs per WLAN:

1. Gestattung der Benutzung des Gast-WLAN
Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Benutzung des Gast-WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Gast-WLANs zu gestatten. 
Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Gast-WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Auswahl des richtigen Funknetzes und Eingabe des korrekten Schlüssels. Die Zugangsdaten (Funknetz sowie Schlüssel) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. 
Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Gast-WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Gast-WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der BHB keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom BHB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. 
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Gast-WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:
• das Gast-WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das Gast-WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Gast - WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.

Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.
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